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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzkräfte beleidigt, bepöbelt und genötigt => Verfahren wg. mangelndem öffentliche Interesse eingestellt | 13 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 848082 | ||
Datum | 09.04.2019 19:13 MSG-Nr: [ 848082 ] | 1405 x gelesen | ||
Infos: | ||||
hallo, danke für die Info. Geschrieben von Volker C. Daher der Hinweis an uns selbst unsere Zweifel an der Fahrtauglichkeit der Führerscheinstelle zu melden. auf Feuerwehrs bezogen: wenn man als Einsatzkraft von einem Autofahrer beim Absperren bzw. Absichern blöd angemacht bzw. bedroht / gefährdet wird sollte man das dann unabhängig von Anderen ( Feuerwehr, Gemeinde, Polizei usw.) bei der Führerscheinstelle selbst melden. was meint Ihr? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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