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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Angriff auf Einsatzkraft: Zivilprozess am Landgericht Bremen | 3 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 848134 | ||
Datum | 11.04.2019 14:15 MSG-Nr: [ 848134 ] | 2665 x gelesen | ||
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hallo, in Bremen muss ein Feuerwehrmann auf Schadensersatz klagen: Zivilprozess am Landgericht Bremen vollständiger Artikel Ich kenne jetzt nicht die (rechtlichen) Hintergründe. Aber das ein Feuerwehrangehöriger selbst auf Schadensersatz klagen muss find ich schon komisch. Bei einer Zivilklage muss man in Vorleistung gehen. (Gerichtskosten, Anwalt usw.). Man hat dazu auch noch das Prozesskostenrisiko. Da kann es passieren das man auch wenn man "gewinnt" man trotz Anspruch auf Kostenerstattung in die Röhre schaut weil man vom Prozessgegner nichts holen kann :-( (ok dürfte geltendes Recht sein. Aber trotzdem ...) MkG Jürgen Mayer, Weinstadt Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Jürgen M. [11.04.19 14:15] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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