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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAngriff auf Einsatzkraft: Zivilprozess am Landgericht Bremen3 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg848134
Datum11.04.2019 14:15      MSG-Nr: [ 848134 ]2665 x gelesen
Infos:
  • 15.04.19 Gewalt im Einsatz: 150 Kollegen unterstützen Sanitäter vor Gericht
  • 11.04.19 Feuerwehr Bremerhaven: Zivilprozess am Landgericht Bremen

  • hallo,

    in Bremen muss ein Feuerwehrmann auf Schadensersatz klagen:

    Zivilprozess am Landgericht Bremen

    Ein Zivilprozess mit einem Einsatzbeamten der Feuerwehr Bremerhaven wird am Montag, den 15.04.2019 um 15.30 Uhr am Landgericht Bremen fortgesetzt.

    Der Rettungsassistent und Feuerwehrbeamte der Feuerwehr Bremerhaven wurde am 10.04.2017 bei einem Rettungsdiensteinsatz in einem Rettungswagen von einem Patienten angegriffen. Er wurde durch Schläge und Tritte so schwer verletzt, dass der Einsatzbeamte bis heute dienstunfähig ist. Der Mitarbeiter erlitt unter anderem eine Rippenserienfraktur.

    vollständiger Artikel

    Ich kenne jetzt nicht die (rechtlichen) Hintergründe. Aber das ein Feuerwehrangehöriger selbst auf Schadensersatz klagen muss find ich schon komisch.

    Bei einer Zivilklage muss man in Vorleistung gehen. (Gerichtskosten, Anwalt usw.). Man hat dazu auch noch das Prozesskostenrisiko.

    Da kann es passieren das man auch wenn man "gewinnt" man trotz Anspruch auf Kostenerstattung in die Röhre schaut weil man vom Prozessgegner nichts holen kann :-(

    (ok dürfte geltendes Recht sein. Aber trotzdem ...)

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    Geändert von Jürgen M. [11.04.19 14:15] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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     11.04.2019 14:15 Jürg7en 7M., Weinstadt
     11.04.2019 15:06 Rolf7 H.7, Berlin
     16.04.2019 05:00 Jürg7en 7M., Weinstadt

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