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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Unfall mit PA-Druckluftflasche | 17 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 848248 | ||
Datum | 15.04.2019 22:08 MSG-Nr: [ 848248 ] | 1453 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas G. Sehr wohl sollte und werden bereits heute bei diversen Feuerwehren die Atemluftflaschen unterschieden: Flaschen für Atemluft, Flaschen für technische Geräte (SP, Hebekissen, Zelte etc.) sowie Flaschen für Atemluft für Heißausbildungen. Mal abgesehen von den unterschiedlichen Prüffristen: Wenn ich das richtig im Kopf habe, dürfen doch Flaschen für Sprungpolster keine Abströmsicherung haben, weil sonst das Befüllen des Schlauchgerüsts zu lange dauert? Und wenn man dann zwischen "Atemluft" und "Pressluft" unterscheidet ist es ja naheliegend, dass auch die Flaschen für die Hebenkissen keine Abströmsicherung haben. | ||||
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