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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | 'kuriose' Einsätze :-() | 243 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 848363 | ||
Datum | 20.04.2019 16:48 MSG-Nr: [ 848363 ] | 8988 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thorben G. Hat die angekündigte Kostenforderung Aussicht auf Erfolg?! :-/ Ich versuche mich mal: In Bayern (wie auch in manchen anderen Bundesländern) sind Einsätze der Feuerwehr grundsätzlich (u.A.) dann kostenpflichtig, wenn die Gefahr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Im vorliegenden Fall gab es zwar keine Gefahr, aber möglicherweise eine Anscheinsgefahr: Aufgrund der Meldung "da klettert jemand auf den Baukran, der will sich bestimmt umbringen!" musste die Feuerwehr handeln. Allerdings könnte man hier auch anstelle der Anscheinsgefahr einen Gefahrenverdacht sehen, der zwar ebenfalls die Behörde zur Erforschung verpflichtet, dies aber auf eigene Kosten. Die Anscheinsgefahr (wenn man sie denn sehen will) wurde unstrittig durch rechtswidriges Verhalten der beteiligten Personen hervorgerufen, ist diesen also zuzurechnen. Strittig ist ggf. die Frage, ob hier wirklich grobe Fahrlässigkeit vorlag, ob sie also mit dem Einsatz der Feuerwehr hätten rechnen müssen. Insofern würde ich sagen: es gibt mindestens vier mögliche Beurteilungen des Sachverhalts, von denen nur eine (Anscheisngefahr und grobe Fahrlässigkeit) zu einer Kostenpflichtigkeit führt. Nach dem Oma-Prinzip sollte das aber die zutreffende Beurteilung sein ;-) | ||||
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