Hallo,
Geschrieben von Juergen W.Also ich finde es absolut "spitze" wenn mal etwas NICHT in einer Satzung etc. geregelt ist. Dann setzt man sich zusammen, entscheidet was man will und handelt entsprechend.
Tja, so einfach ist es in diesem Fall aber nicht. In RLP kann sowas nicht in einer Satzung geregelt sein, es ist bereits gesetzlich geregelt (siehe meinen Hinweis zum LBKG).
Geschrieben von Juergen W. Die Sache mit dem nicht mehr gewuenschten Jugendwart ist doch gerade dann ganz einfach: man gibt bekannt dasz man solange nicht erscheint bis ein neuer - der Mehrheit der Mitglieder genehmer Wart - benannt ist und fertig ist die Sache.
Das könnte man auch "Erpressung" nennen. Das ist die Art, wie es gerade NICHT laufen sollte.
Geschrieben von Juergen W.Ich kann nicht verstehen warum man vielerorts immer so darauf erpicht ist dasz alles irgendwo in einer schriftlichen Regelung zu finden ist. Je weniger so festgelegt ist desto einfacher kann wirklich basisdemokratisch entschieden werden.
Oder es passiert das genaue Gegenteil. Die 95%, denen alles so passt, wie es ist, hört man nicht. Aber die 5%, denen etwas nicht passt, stacheln noch ein paar weitere auf und wollen alles umkrempeln. Der, der am lautesten schreit...
Hat mit Basisdemokratie nicht wirklich zu tun.
Gruß,
Michael
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