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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Feuerwehrverband fordert mehr Löschhubschrauber | 150 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 848636 | ||
Datum | 29.04.2019 08:09 MSG-Nr: [ 848636 ] | 7347 x gelesen | ||
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Geschrieben von Bernhard D. Der Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall liegt nach Grundgesetze (Art. 73) in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes und ist somit Bundessache. Hingegen ist für den Katastrophenschutz im Frieden und die allgemeine Gefahrenabwehr diese Befugnis den Ländern zugeordnet (Art. 70). Und deshalb darf der Bund keine Einrichtungen unterhalten auf welche die Länder und Gemeinden zugreifen können? Oder habe ich da was falsch verstanden? Gruß Ralf Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen) | ||||
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