Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Feuerwehrhäuser - baurechtliche Einordnung und Arbeitsstättenrecht - | 21 Beiträge |
Autor | Marc8 S.8, Dietzenbach / Hessen | 848649 |
Datum | 29.04.2019 12:55 MSG-Nr: [ 848649 ] | 1492 x gelesen |
Geschrieben von Stefan G.
Nein, das ist völlig falsch.
Dem muss ich leider widersprechen! Der Katalog ist nicht wirklich abschließend, da unter Nr. 18 (§2 HBO) eine Vielzahl an Gebäude fallen können und damit auch Sonderbauten sind (z.B. Bahnhöfe, Flughäfen, U-Bahnstationen etc.).
Du solltest mal die MBO bzw. die HBO genau lesen:
HBO §2 (9)
Sonderbauten sind Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung, die einen der
nachfolgenden Tatbestände erfüllen:
[...]
5. Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als 3.000 m2 Grundfläche,
[...]
18. sonstige bauliche Anlagen oder Räume, durch deren besondere Art oder Nutzung die
sie nutzenden Personen oder die Allgemeinheit in vergleichbarer Weise gefährdet oder
unzumutbar benachteiligt oder belästigt werden können.
Feuerwachen kann man entweder unter Nr. 5 (Verwaltungsgebäude) oder Nr. 18 (sonstige) subsumieren. Die Bauaufsicht hat mit §2 (9) i.V.m. §53 die Ermächtigungsgrundlage an alle Sonderbauten besondere Anforderungen aber auch Erleichterungen zu stellen, egal ob diese zusätzlich in einer Sonderbauvorschrift geregelt sind oder nicht.
HBO §53 - Sonderbauten
(1) An Sonderbauten können im Einzelfall zur Verwirklichung der allgemeinen Anforderungen
nach § 3 Satz 1 und 2 besondere Anforderungen gestellt werden. Erleichterungen können
gestattet werden, soweit es der Einhaltung von Vorschriften wegen der besonderen Art
oder Nutzung baulicher Anlagen oder Räume oder wegen besonderer Anforderungen nicht
bedarf.
In der Summe kann man davon ausgehen, dass für die meisten Sonderbauten keine speziellen Sonderbauvorschriften gelten (jetzt geregelt in der H-VV TB - Erlass des Hessisches Ministerium Wirschaft, Energie Verkehr und Landesentwicklung) sondern höchsten Teile davon; z.B. für Flughäfen und Bahnhöfe in Teilen die Verkaufsstättenverordnung ...
Viele Grüße
Marc
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