Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Feuerwehrhäuser - baurechtliche Einordnung und Arbeitsstättenrecht - | 21 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 H.8, Berlin / Berlin | 848690 |
Datum | 30.04.2019 10:05 MSG-Nr: [ 848690 ] | 1064 x gelesen |
Geschrieben von Marc S.Die kann ich in der Regel aber in der Fahrzeughalle nicht brauchen, auch nicht zu benachbarten Bereichen, da ich mir dann schwere Türen ins Haus hole (EI90-S.A.-C5).
Warum nicht, was ist an einer Brandwand in einer Fahrzeughalle so verkehrt. Gerade im Kontext von getrennten Ausbildungen oder Festivitäten, kann eine bauliche Trennung der Fahrzeughalle von Vorteil sein. Ein weiterer Aspekt ist der Sachschutz. Mit einer Trennung und sinnvoller Aufteilung des Fahrzeugsbestandes, fällt im Brandfall in der Fahrzeughalle nicht der ganze Fuhrpark zum Opfer und man kann vielleicht sogar mit dem restlichen Material sogar noch eingreifen und muss nicht draußen hilflos auf die Nachbarfeuerwehr warten.
Die schwere Tür bekommt eine Feststellanlage und schon muss sie keiner mehr anfassen oder kommt in die Versuchung sie aufzukeilen. Und wenn die Öffnung größer werden soll, kann man auch ein schönes Schiebetor verbauen.
Im Bezug auf die restlichen Punkte ist die Frage, wo jetzt der "Vorteil" ist, das Gebäude als Sonderbau einzustufen. Die Anforderungen gelten für Standard- oder Sonderbau und ob ich jetzt eine Abweichung für einen Standardbau formuliere oder eine Erleichterung für einen Sonderbau ist doch für das Bauwerk egal.
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