News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Landesbauordnung
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaFeuerwehrhäuser - baurechtliche Einordnung und Arbeitsstättenrecht -21 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)848713
Datum30.04.2019 23:51      MSG-Nr: [ 848713 ]1048 x gelesen

Hallo,

ich verstehe immer noch nicht, weshalb man ein Feuerwehrhaus, das keines der in der jeweiligen Landesbauordnung genannten Sonderaukriterien erfüllt, auf Teufel komm raus zum Sonderbau machen muss.

Der größte Großteil der Bauaufsichtsbehörden hat gar kein Interesse, eine Zwangseinstufung aufgrund der "Hosenscheißer-Nummer" / "Reichsbedenkenträger-Nummer" vorzunehmen, insbesondere weil die Gemeidnen meist die dann erforderlichen baurechtlichen Prüfungen auch von der Bauaufsichtsbehörde vornehmen lassen. Das bedeutet nur unnötige Arbeit.

Geschrieben von Marc S.An Sonderbauten können im Einzelfall zur Verwirklichung der allgemeinen Anforderungen nach § 3 Abs. 1 besondere Anforderungen gestellt werden. Erleichterungen können gestattet werden, soweit es der Einhaltung von Vorschriften wegen der besonderen Art oder Nutzung baulicher Anlagen oder Räume oder wegen besonderer Anforderungen nicht bedarf.

"können gestellt werden" oder "können gestattet werden" bedeutet ja entweder eine aktiv zu stellende (und damit auch zu begründende!) besondere Anforderung oder auch die aktive Genehmigung einer Erleichterung / Abweichung, was ja im Regelfall mit einer entsprechenden Kompensation einher geht.
Für die Beantragung/Genehmigung/Bescheinigung einer Abweichung brauch ich keinen Sonderbau, das funktioniert im ganz normalen Baurecht nach LBO auch. Also wieder kein Kriterium, ein Feuerwehrhaus als Sonderbau einzustufen.

Grüßla,
FP

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 23.04.2019 20:23 Achi7m A7., Uttenreuth
 23.04.2019 20:56 Oliv7er 7S., Hude
 25.04.2019 08:23 Marc7 S.7, Dietzenbach
 29.04.2019 09:34 Stef7an 7G., Dieburg
 29.04.2019 12:55 Marc7 S.7, Dietzenbach
 29.04.2019 13:13 Andr7eas7 H.7, Berlin
 29.04.2019 13:25 Flor7ian7 M.7, Rösrath
 30.04.2019 14:22 Stef7an 7G., Dieburg
 30.04.2019 21:52 Phil7ipp7 A.7, Gelnhausen
 29.04.2019 13:29 Marc7 S.7, Dietzenbach
 29.04.2019 20:30 Phil7ipp7 A.7, Gelnhausen
 30.04.2019 08:04 Marc7 S.7, Dietzenbach
 30.04.2019 10:05 Andr7eas7 H.7, Berlin
 30.04.2019 10:21 Chri7sti7an 7H., Karlsruhe
 01.05.2019 00:40 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein  
 30.04.2019 14:05 Stef7an 7G., Dieburg
 25.04.2019 14:08 Andr7eas7 H.7, Berlin
 29.04.2019 13:28 Marc7 S.7, Dietzenbach
 29.04.2019 14:02 Andr7eas7 H.7, Berlin
 29.04.2019 15:19 Marc7 S.7, Dietzenbach
 30.04.2019 23:51 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein

2.570


Feuerwehrhäuser - baurechtliche Einordnung und Arbeitsstättenrecht - - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt