DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
Hallo,
Sorry Marc, aber in Deinen Erläuterungen sind ganz viele Ungereimtheiten, die so nicht unkommentiert stehen bleiben können.
Geschrieben von Marc S.ein Feuerwehrhaus ist aufgrund seiner NUtzung ein ungeregelter Sonderbau
Nochmal die Frage, die bisher immer unbeantwortet blieb: nach welchem Kriterium bzw. wie begründet?
Geschrieben von Marc S.Betrachte ich größerer Feuerwachen, dann komme ich schnell über 40m Länge und es wäre nach Baurecht eine Brandwände erforderlich (nach 8 Stellplätzen ist die Grenze i.d.R. Erreicht; vergl. DIN 14 092 Teil 1 - Feuerwehrhäuser, Planungsgrundlagen). Die kann ich in der Regel aber in der Fahrzeughalle nicht brauchen, auch nicht zu benachbarten Bereichen, da ich mir dann schwere Türen ins Haus hole (EI90-S.A.-C5).
Warum nicht? Hinz und Kunz schreit nach BMAs in Feuerwehrhäusern (warum auch immer?) aber Bauteile, die im Gegensatz zu einer BMA WIRKLICH der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen, will keiner haben. HÄ??? Heiliger St. Florian, verrauch mein Haus, melds aber an! Oder was? Versteh ich echt nicht. Warum sollte keine Brandwand/Wand anstelle einer Brandwand mit einer EI2 90-C oder EI2 60-C eingebaut werden? Technische Lösungen mit Öffner/Schließer/Feststellanlage gibts zu genüge. Und warum sollten die feuerwiderstandsfähigen Bauteile zu Umkleiden, Werkstätten oder Lagerräumen nicht auch innerhalb der Halle funktionieren?
Geschrieben von Marc S.Hier hätte ich also eine erste Abweichung wo man i.d.R. Auf die IndBauR zurückgreift und die 1600qm.
Was willst Du denn mit der IndBauRL? Die hat doch mit Feuerwehrhäusern und der Grundfläche von 1.600 m² soviel zu tun wie ein schottischer Rentnerausflug! Es gilt nach wie vor die LBO und nicht irgendeine Vorschrift, wo man was zu ein paar m² GF mehr findet. Warum sollte dann nicht auch die VkV gelten, da sind auch größere Brandabschnitte möglich.
Geschrieben von Marc S.Habe ich z.B. Unterrichtsräume im Obergeschoss, stellt sich die Frage, ob ich (auch bei einem Feuerwehrhaus) die Rettung über Leitern der Feuerwehr sicher stellen kann. Bei 30 Personen und mehr sagt die AGBF für andere Gebäude nein - da hier die Rettung über Leitern der Feuerwehr zu lange dauern würde. Also brauche ich hier einen 2. baulichen Rettungsweg. Wäre auch Blöd wenn bei einem Unterricht im Feuerwehrhaus ein Feuer ausbricht und die Einheit von einer anderen Feuerwehr über Leitern gerettet werden müsste.
Das ist doch eine Frage der Planung und des Sicherheitsempfindens der Feuerwehr. Die LBO verbietet doch nicht die Planung eines zweiten baulichen Rettungsweges, nur weils kein Sonderbau ist. (Abgesehen dass ich den Fall der Leiterrettung während des Unterrichts für absolut konstruiert halte) Was die AGBF baurechtlich zu melden hat, dazu siehe oben (schottischer Rentnerausflug ... mehr sog i net)
Und zuletzt, grundsätzlich haben Wohnungsbau, Barrierefreiheit und Abweichungen nichts mit einer Sonderbauzwangseinstufung zu tun, das ist alles Sache der LBO.
Nach einigen Planungen und Prüfungen von mehreren Feuerwehrhäusern, sowohl als Nicht-Sonderbauten nach LBO als auch als Sonderbauten aufgrund der Größe von mehr als 1.600m² Grundfläche und der Nutzung mt Räumen für mehr als 100 Personen (= echte Sonderbaukriterien für ungeregelte Sonderbauten) hab ich die Erfahrung gemacht:
Wenn die Gemeinde Interesse an einem funktionierenden Feuerwehrhaus hat und das rein nach den Mindestanforderungen der LBO baut, kann sie das auch vollkommen legal und zulässig machen, muss halt dann die eine oder andere Einschränkung oder Abweichung hinnehmen.
Es ist aber nicht verboten, funktional und schutzzielorientiert über die reinen Mindestanforderungen der LBO hinaus zu planen. Dazu brauch ich keine Hosenscheißer-Sonderbaunummer mit unbegründeter Zwangseinstufung, sondern nur ein vernünftiges Planerteam, möglichst mit einem feuerwehrerfahrenen Entwurfsverfasser, das auch mal miteinander spricht und sich nicht nur Bauordnungsparagraphen, Mindestanforderungen und Kostenvorhaltungen gegenseitig um die Ohren haut.
Grüßla,
FP
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