Rubrik | Einsatz |
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Thema | Fahrzeugrealität der Normung/Beschaffung, war: Funktionales Konzept, war: viele Waldbrandtanklöschfahrzeuge | 87 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 848913 |
Datum | 09.05.2019 17:22 MSG-Nr: [ 848913 ] | 4143 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
Katastrophenschutz
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Katastrophenschutz
Löschgruppenfahrzeug
Katastrophenschutz
Rheinland-Pfalz:
Die ADD ist eine obere Landesbehörde des Landes Rheinland-Pfalz, die als Bindeglied zwischen dem Innenministerium und den kommunalen Selbstverwaltungsbehörden agiert. Sie nimmt hierbei diverse Aufgaben in Form eines "Servicecenters" für das Innenministerium war, z. B. die Bearbeitung und Bewilligung von Zuwendungsanträgen für den Großteil der Feuerwehrfahrzeuge.
=> www.add.rlp.de
Löschgruppenfahrzeug
Katastrophenschutz
Löschgruppenfahrzeug
Katastrophenschutz
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Rheinland-Pfalz:
Die ADD ist eine obere Landesbehörde des Landes Rheinland-Pfalz, die als Bindeglied zwischen dem Innenministerium und den kommunalen Selbstverwaltungsbehörden agiert. Sie nimmt hierbei diverse Aufgaben in Form eines "Servicecenters" für das Innenministerium war, z. B. die Bearbeitung und Bewilligung von Zuwendungsanträgen für den Großteil der Feuerwehrfahrzeuge.
=> www.add.rlp.de
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Rheinland-Pfalz:
Die ADD ist eine obere Landesbehörde des Landes Rheinland-Pfalz, die als Bindeglied zwischen dem Innenministerium und den kommunalen Selbstverwaltungsbehörden agiert. Sie nimmt hierbei diverse Aufgaben in Form eines "Servicecenters" für das Innenministerium war, z. B. die Bearbeitung und Bewilligung von Zuwendungsanträgen für den Großteil der Feuerwehrfahrzeuge.
=> www.add.rlp.de
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Geschrieben von Thomas M. Das Kat-LF ist oft keine Ergänzung sondern die kostengünstige Alternative.
Als Beispiel mal die Begründung einer Beschaffung von 6 Lf-KatS in Trier, wobei hier auch die Förderrichtlinien in RLP eine große Rolle gespielt haben:
Abweichend zum Fahrzeug- und Gerätekonzept der Feuerwehr Trier werden nicht wie vorgesehen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 (HLF 10) sondern LF 20 KatS beschafft.
Dies ist wie folgt begründet:
Die Feuerwehrverordnung Rheinland-Pfalz sieht für Feuerwehren der Risikoklassen 4 & 5 unter anderem Löschfahrzeuge des Typs HLF 10 vor. Entsprechend wurden diese Fahrzeugtypen im Fahrzeug- und Gerätekonzept der Feuerwehr Trier berücksichtigt.
Vom Fachamt wurde nach Prüfung auch der Fahrzeugtyp Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10) als ausreichend erachtet. Der wesentliche Unterschied zwischen HLF 10 und LF 10 ist, dass auf einem LF 10 nicht die umfangreiche Ausstattung zur Rettung von Personen aus verunfallten Pkw, ein sog. Rüstsatz, mitgeführt wird. Diese wird bei der Feuerwehr Trier durch die Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr und auf Fahrzeugen verschiedener Freiwilligen Löschzüge vorgehalten. Weitere 6 Fahrzeuge mit zusätzlichen Rüstsätzen werden somit als nicht erforderlich angesehen, zumal die Kosten für die Beschaffung und besonders die Folgekosten, in Form von vorgeschrieben Prüfungen, erheblich sind. Diese Rüstkomponente war auch nicht auf den zu ersetzenden Fahrzeugen vorhanden.
In Rheinland-Pfalz ist der Löschfahrzeugtyp LF 10 grundsätzlich nicht förderfähig. Nach einer Beratung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wurde sich dazu entschieden, abweichend zum Fahrzeug- und Gerätekonzept der Feuerwehr Trier, keine HLF 10 sondern LF 20 KatS zu beschaffen. Entsprechend der Feuerwehrverordnung und der dazugehörigen Risikoklasseneinteilung ist das LF 20 KatS geeignet um das geforderte Schutzziel zu erreichen.
Die ADD fördert LF 20 KatS nur für den überörtlichen Katastrophenschutz. Da die Fahrzeuge nicht für den Katastrophenschutz, sondern für die örtliche Gefahrenabwehr beschafft werden, kann auf die katastrophenschutztypischen Belange verzichtet werden. Hierunter fallen unter anderem:
-Wegfall der Singlebereifung,
-Wegfall Ersatzrad mit Halterung,
-Wegfall Tankheizung,
-Wegfall Abschleppstange, usw.
Das somit in seiner Ausstattung reduzierte LF 20 KatS ist mit seinem Einsatzwert einem LF 10 / LF 20 gleichzusetzen und wird von der ADD genehmigt und gefördert.
Der Beschaffungspreis ist mit dem eines HLF 10 gleichzusetzen tendenziell eher geringfügig günstiger. Die Folgekosten sind geringer.
Die Fördersumme wurde von der ADD annähernd mit der eines HLF 10 gleichgesetzt (Quelle)
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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| 09.05.2019 10:53 |
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Chri7sti7an 7T., Lemwerder Funktionales Konzept, war: viele Waldbrandtanklöschfahrzeuge anstatt Löschhubschrauber? - war: Feuerwehrverband fordert | |