Naja, ich finde ja den Schreibstil sagen wir mal "spannend". Scheinbar "raste" der Feuerwehrmann ja zum Einsatz und "schrottete" sein Auto. Und dann noch die Falschannahme, dass er das alles mit Dachaufsetzer und Warnblinklicht darf. Wir alle wissen doch, dass uns die sogenannten Sonderrechte mit dem Privat-Pkw nicht pauschal vom allem befreien, sondern alles mit der gebotenen Vorsicht passiert. Dachaufsetzer und Warnblinklicht bedeuten gar nichts, denn die Sonderrechte dürfen auch ohne diese zusätzlichen Erkennungszeichen in Anspruch genommen werden. Wichtig ist aber, dass die Sonderrechte keine Rechtswirkung auf andere Verkehrsteilnehmer entfalten, so wie Blaulicht und Martinshorn. Und selbst mit diesen darf man nicht alles und der Einsatzfahrer hat eine besondere Sorgfaltspflicht.
Es scheint immer noch und immer wieder Kameraden zu geben, die denken, dass die sogenannten Sonderrechte mit dem Wegerecht gleichzusetzen sind und dass Dachaufsetzer von anderen Verkehrsteilnehmern beachtet werden müssen und diese Freie Bahn zu schaffen hätten ...
Gruß Peter
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