Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | BF: Führungskraft I. und II. Klasse? | 23 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 849126 |
Datum | 18.05.2019 07:51 MSG-Nr: [ 849126 ] | 2265 x gelesen |
Infos: | 17.05.19 Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in in verschiedenen Bereichen der Landwirtschaft 17.05.19 EINSTWEILIGE VERFÜGUNG STOPPT NACHFOLGER! Feuerwehr-Chef darf nicht in Rente
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Geschrieben von Henning K. Also mit 17 verschiedenen Varianten kommt man da wohl nicht so ganz hin ;-) Deshalb (mind.). Bund + 17 Länderregelungen zur Ausbildung, deren Aufbau hier und da auch schon geändert wurde (wg. Bachelorgedöns...), dazu dann Quereinsteiger und Aufsteiger mit mutmaßlich ebenso unterschiedlichen Voraussetzungen und Abläufen, dann wechselt noch einer über Landesgrenzen und hohe Ausschüsse beschäftigen sich erstmal mit der Anerkennung des bisherigen im neuen...
Daher verwundert es eigentlich nicht, wenn solche Streitigkeiten bei Stellenbesetzungen auftreten.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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