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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaBF: Führungskraft I. und II. Klasse?23 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW849133
Datum18.05.2019 11:32      MSG-Nr: [ 849133 ]2455 x gelesen
Infos:
  • 17.05.19 Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in in verschiedenen Bereichen der Landwirtschaft
  • 17.05.19 EINSTWEILIGE VERFÜGUNG STOPPT NACHFOLGER! Feuerwehr-Chef darf nicht in Rente

  • Geschrieben von Jürgen M.gibt es zwei Arten des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes?


    Nachfolgend so geschrieben, dass das die meisten verstehen sollten, die heutigen Dienstbezeichnungen in den Bundesländern sind meist Laufbahngruppe 2.1 (gD) bzw. 2.2 (hD)...

    Die Amtsleiterstelle in L ist eine im höheren feuerwehrtechnischen Dienst, m.W. in B2.


    Normalerweise kann man in den gehobenen (gDFeu) und höheren Dienst (hD Feu) über zwei Wege kommen:

    1. Seiteneinsteiger (mit geeignetem "FH"/Ba-Studium bzw. "Uni"-/Master) oder
    2. Aufsteiger (Doppelaufstieg vom mD über gD in hD ist möglich)
    seit einiger Zeit gibts auch einen 3. Weg (der aber häufig in der "Länge" auf bestimmte Stufen, z.B. A11 oder A14) beschränkt ist, nämlich der prüfungsfreie (aber nicht voraussetzungsfreie) Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahngruppe.

    Die Zulassungsvoraussetzungen für die Laufbahnen unterscheiden sich mittlerweile in den Bundesländern z.T. erheblich. Das kann dazu führen, dass sich zwar jemand dann in einer Laufbahn befindet, die Karriere in einem anderen Bundesland dann fortzusetzen aber nicht einfach oder sogar unmöglich werden kann. Das ist auch nix Neues, das gibts im Lehramt seit Jahrzehnten!

    Es ist allerdings nicht unmöglich - und m.E. auch durchaus zulässig, als Gärtner (ein nicht unerheblicher Teil der Ausbildung bezieht sich ja auch auf Maschinenbedienung und echtes Handwerk) in den mDFeu zu gelangen, dort als Aufsteiger in den gDFeu zu kommen und dann über einen 2. Aufstieg in den hDFeu.

    Es ist allerdings nicht ungewöhnlich, dass für Stellenausschreibungen neben den grundsätzlichen Laufbahnvoraussetzungen auch weitere Forderungen gestellt werden, die natürlich auch ein abgeschlossenes Studium umfassen können. Das ist dem Dienstherren nicht verboten.
    Ich kenne den damaligen Ausschreibungstext nicht, aber die Inhalte der Ausschreibung und die Erfüllung der dort genannten Kriterien sind ja nun offenbar genau das, um das sich die Klage drehen dürfte.

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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     17.05.2019 09:33 Jürg7en 7M., Weinstadt
     17.05.2019 10:00 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     17.05.2019 10:05 Jürg7en 7M., Weinstadt
     17.05.2019 10:45 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     18.05.2019 00:21 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     18.05.2019 07:51 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     18.05.2019 09:49 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     19.05.2019 01:12 Stef7an 7H., Karlsruhe
     17.05.2019 10:04 Stef7an 7H., Karlsruhe
     17.05.2019 12:38 Bern7d O7., Filderstadt
     17.05.2019 16:15 Stef7an 7H., Karlsruhe
     17.05.2019 10:34 Volk7er 7C., Garbsen
     17.05.2019 15:37 Thom7as 7S., Coburg  
     17.05.2019 20:30 Andr7eas7 L.7, Braunschweig  
     18.05.2019 12:50 Thom7as 7S., Coburg
     18.05.2019 13:05 Thom7as 7S., Coburg
     18.05.2019 13:54 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     17.05.2019 23:40 Thor7ste7n B7., Bammental
     18.05.2019 11:32 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     18.05.2019 12:51 Jürg7en 7M., Weinstadt
     19.05.2019 01:18 Stef7an 7H., Karlsruhe
     19.05.2019 21:59 Pete7r F7., Murnau  
     19.05.2019 00:32 Jürg7en 7M., Weinstadt

    0.557


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