Geschrieben von Andreas L.Wenn bei uns jemand für eine Führungsposition, z.B. Amtsleiter, ausgewählt wird, dann sind ein Haufen Leute beteiligt. Verteter des Amtes, Gleichstellungsbeauftrage, Personalvertretung, Amt für Personalwesen, der Dezernent usw
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Aus vergangenen Verfahren kann ich dir sagen, dass die Klagefreudigkeit von unterlegenen Bewerbern steigt. Für mich hängt das zusammen. Das man bei den Auswahlverfahren soviele Stellen beteiligen muss, kommt ja nunmal auch daher, dass man diverse subjektive Dinge berücksichtigen soll, d.h. Bewerbermerkmale die eine gewissen Auslegung ermöglichen. Eine einfache, objektiv überprüfbare Bewerbermatrix auf eine eindeutige, rechtssichere Stellenausschreibung hin sollte jede Personalabteilung hinbekommen, ohne dass diverse Stellen, deren Ausbildungen nicht unbedingt juristische sind, noch ihren Senf dazu geben.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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