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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaBF: Führungskraft I. und II. Klasse?    # 23 Beiträge
AutorPete8r F8., Murnau / Bayern849168
Datum19.05.2019 21:59      MSG-Nr: [ 849168 ]1797 x gelesen
Infos:
  • 17.05.19 Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in in verschiedenen Bereichen der Landwirtschaft
  • 17.05.19 EINSTWEILIGE VERFÜGUNG STOPPT NACHFOLGER! Feuerwehr-Chef darf nicht in Rente

  • Zunächst möchte ich das was Ulrich C. schreibt erst mal unterstreichen. Möchte jedoch noch zwei Dinge hinzufügen:

    1. Es gibt oder gab in BaWü die Möglichkeit z.B. als Kommandant einer FF den B IV zu absolvieren, incl. Abschnitte bei Berufsfeuerwehren und/oder hauptamtlichen Wachen. Ich finde so etwas nicht grundsätzlich falsch, da es einem bewährten Kommandanten die Möglichkeit gab oder gibt, in eine hauptamtliche Funktion mit entsprechender Einstufung zu wechseln, ob nun verbeamtet oder oftmals nur angestellt. Aber zumindest eine Möglichkeit sich zu entwickeln. In der Regel aber ohne die Möglichkeit einfach in eine BF zu wechseln, was sicher auch nicht fair wäre ...

    2. Im Beamtenrecht gibt es durchaus auch die Möglichkeit die Laufbahn zu wechseln, was erst mal nicht verkehrt ist. So kann z.B. auch ein Verwaltungsbeamter in den feuerwehrtechnischen Dienst wechseln. Dazu braucht er aber in der Regel dann auch entsprechende Ausbildungsabschnitte. Wenn man sich heute anschaut, was z.B. von einem hauptamtlichen KBM erwartet wird, dann sind das hauptsächlich Verwaltungsaufgaben. Das entspricht zwar in der Regel nicht den Hauptaufgaben nach FwG, aber das ist leider die Realität. Solche Stellen werden inzwischen auch mal in A14 eingestuft, allerdings sind die meisten Landkreise nicht bereit, auch den entsprechenden "Unterbau" bereitzustellen, nämlich z.B. weitere Sachgebiets- oder Abteilungsleiter, wie das bei einer Berufsfeuerwehr der Fall ist. Und so ist der KBM dann meist noch Leiter des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz, hat aber nur einen Bruchteil dessen an Personal zur Verfügung, was ein AL bei einer Stadt mit vergleichbarer Einwohnerzahl und Gefahrenpotenzialen zur Verfügung hat. Da bringt dann die ganze Einstufung im höheren nichts und es wird lediglich Mangelverwaltung erwartet und oft auch nur diese geboten (geht ja auch nicht anders). Und da aus den genannten Gründen die Bewerberzahlen meist extrem gering ausfallen, wird dann schon auch mal die ein oder andere Möglichkeit ausgereizt, die das Beamtenrecht zur Verfügung stellt.

    Fazit: Ich glaube (bis auf wenige Ausnahmen) nicht, dass das Beamtenrecht regelmäßig überstrapaziert wird. Ich bin grundsätzlich auch der Meinung, dass nach persönlichen Fähigkeiten ausgesucht wird. Ich bin aber auch der Meinung, dass sich gerade in gemischten und/oder ländlichen Strukturen (Haupt- und Ehrenamt) deutlich etwas verändern muss. Nach meiner Ansicht braucht es hier zukünftig mehr hauptamtliches Personal und die Möglichkeit aus dem Ehrenamt ins Hauptamt zu wechseln (natürlich mit entsprechender fachlicher und persönlicher Eignung).

    Gruß Peter

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     17.05.2019 09:33 Jürg7en 7M., Weinstadt
     17.05.2019 10:00 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     17.05.2019 10:05 Jürg7en 7M., Weinstadt
     17.05.2019 10:45 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     18.05.2019 00:21 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     18.05.2019 07:51 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     18.05.2019 09:49 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     19.05.2019 01:12 Stef7an 7H., Karlsruhe
     17.05.2019 10:04 Stef7an 7H., Karlsruhe
     17.05.2019 12:38 Bern7d O7., Filderstadt
     17.05.2019 16:15 Stef7an 7H., Karlsruhe
     17.05.2019 10:34 Volk7er 7C., Garbsen
     17.05.2019 15:37 Thom7as 7S., Coburg  
     17.05.2019 20:30 Andr7eas7 L.7, Braunschweig  
     18.05.2019 12:50 Thom7as 7S., Coburg
     18.05.2019 13:05 Thom7as 7S., Coburg
     18.05.2019 13:54 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     17.05.2019 23:40 Thor7ste7n B7., Bammental
     18.05.2019 11:32 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     18.05.2019 12:51 Jürg7en 7M., Weinstadt
     19.05.2019 01:18 Stef7an 7H., Karlsruhe
     19.05.2019 21:59 Pete7r F7., Murnau  
     19.05.2019 00:32 Jürg7en 7M., Weinstadt

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