1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Abschnittsleiter
2. Anhängeleiter
Zunächst möchte ich das was Ulrich C. schreibt erst mal unterstreichen. Möchte jedoch noch zwei Dinge hinzufügen:
1. Es gibt oder gab in BaWü die Möglichkeit z.B. als Kommandant einer FF den B IV zu absolvieren, incl. Abschnitte bei Berufsfeuerwehren und/oder hauptamtlichen Wachen. Ich finde so etwas nicht grundsätzlich falsch, da es einem bewährten Kommandanten die Möglichkeit gab oder gibt, in eine hauptamtliche Funktion mit entsprechender Einstufung zu wechseln, ob nun verbeamtet oder oftmals nur angestellt. Aber zumindest eine Möglichkeit sich zu entwickeln. In der Regel aber ohne die Möglichkeit einfach in eine BF zu wechseln, was sicher auch nicht fair wäre ...
2. Im Beamtenrecht gibt es durchaus auch die Möglichkeit die Laufbahn zu wechseln, was erst mal nicht verkehrt ist. So kann z.B. auch ein Verwaltungsbeamter in den feuerwehrtechnischen Dienst wechseln. Dazu braucht er aber in der Regel dann auch entsprechende Ausbildungsabschnitte. Wenn man sich heute anschaut, was z.B. von einem hauptamtlichen KBM erwartet wird, dann sind das hauptsächlich Verwaltungsaufgaben. Das entspricht zwar in der Regel nicht den Hauptaufgaben nach FwG, aber das ist leider die Realität. Solche Stellen werden inzwischen auch mal in A14 eingestuft, allerdings sind die meisten Landkreise nicht bereit, auch den entsprechenden "Unterbau" bereitzustellen, nämlich z.B. weitere Sachgebiets- oder Abteilungsleiter, wie das bei einer Berufsfeuerwehr der Fall ist. Und so ist der KBM dann meist noch Leiter des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz, hat aber nur einen Bruchteil dessen an Personal zur Verfügung, was ein AL bei einer Stadt mit vergleichbarer Einwohnerzahl und Gefahrenpotenzialen zur Verfügung hat. Da bringt dann die ganze Einstufung im höheren nichts und es wird lediglich Mangelverwaltung erwartet und oft auch nur diese geboten (geht ja auch nicht anders). Und da aus den genannten Gründen die Bewerberzahlen meist extrem gering ausfallen, wird dann schon auch mal die ein oder andere Möglichkeit ausgereizt, die das Beamtenrecht zur Verfügung stellt.
Fazit: Ich glaube (bis auf wenige Ausnahmen) nicht, dass das Beamtenrecht regelmäßig überstrapaziert wird. Ich bin grundsätzlich auch der Meinung, dass nach persönlichen Fähigkeiten ausgesucht wird. Ich bin aber auch der Meinung, dass sich gerade in gemischten und/oder ländlichen Strukturen (Haupt- und Ehrenamt) deutlich etwas verändern muss. Nach meiner Ansicht braucht es hier zukünftig mehr hauptamtliches Personal und die Möglichkeit aus dem Ehrenamt ins Hauptamt zu wechseln (natürlich mit entsprechender fachlicher und persönlicher Eignung).
Gruß Peter
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