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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr als Wahlkampfhelfer??? # | 18 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 849324 | ||
Datum | 25.05.2019 11:48 MSG-Nr: [ 849324 ] | 3402 x gelesen | ||
Es gibt Kommunen mit Regelungen zur Plakatierung, es gibt Motive die (gerichtlich festgestellt) nichts in der Öffentlichkeit verloren haben und es gibt obendrein auch sowas wie eine "Bannmeile" rund um Wahllokale, wo spätestens morgen früh zum Start der Urnenwahl keinerlei Wahlwerbung mehr zu sehen sein darf. Ein bisschen mehr Informationen als dieses Heulsusenposting auf FB müsste man daher zu einer Meinungsbildung schon haben. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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