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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaLüftungsanlagen in Niedrigenergiehäusern nicht abschaltbar vs. Gefahrenlagen Fenster und Türen geschlossen halten6 Beiträge
AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg849423
Datum29.05.2019 13:45      MSG-Nr: [ 849423 ]1158 x gelesen

Geschrieben von Sebastian N.Die Aufforderung der Feuerwehr "Halten Sie Fenster und Türen geschlossen, schalten Sie Lüftungsanlagen ab" könne dann ja nicht befolgt werden.
Im Detail sollte sich das mal ein Fachmann für Lüftungtechnik/Bauphysik anschauen.

Nach meinem Verständnis halte ich es jedoch für die Feuerwehr als unerheblich. Für "normale" Wohngebäude gilt wohl eine Luftwechselrate von < 3. Für Gebäude mit lufttechnischen Anlagen gilt < 1,5 und bei Passivhäuser darf die Luftwechselrate nicht größer als 0,6 sein.

Daraus schlussfolgere ich, das in Gebäuden mit mechanischer Lüftung, auch wenn die Lüftung auf kleinster Stufe läuft, die Zuluft immer noch weit geringer ist als in Gebäuden ohne Lüftungsanlagen.

Beste Grüße Ralf

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Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert

Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)

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