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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Erste Stadt im Kreis: Gütersloh will Freiwillige Feuerwehr bezahlen | 45 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen | 849767 | ||
Datum | 11.06.2019 11:32 MSG-Nr: [ 849767 ] | 2052 x gelesen | ||
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Da gibts aber auch andere Regelungen in BaWü: 1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr xxx erhalten für Einsätze auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung nach einem einheitlichen Durchschnittssatz ersetzt. Dieser beträgt für die erste volle Stunde: 22 Euro mit Einsatztätigkeit für die ausgerückten Kräfte. 14 Euro ohne Einsatztätigkeit für die ausgerückten Kräfte. 12 Euro für angerückte, aber nicht ausgerückte Feuerwehrangehörige.* 2) Der Begriff Einsatztätigkeit wird dahingehend definiert, dass eine Tätigkeit der Beseitigung und Verhütung einer Gefahr oder der Rettung von Personen und/oder Tieren entspricht. Genaueres ist der entsprechenden Dienstanweisung zu entnehmen. Da käme ich im letzten Jahr so auf geschmeidige 2.500 (mind.)! Gruß Oliver +++ Melden macht frei und belastet andere! +++ | ||||
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