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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaLG Darmstadt: Psychische Beeinträchtigungen als unmittelbare Unfallfolge bei Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr2 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP849826
Datum12.06.2019 20:59      MSG-Nr: [ 849826 ]1207 x gelesen

Geschrieben von Jürgen M.interessante Argumentation bei der Unterscheidung BF ./. FFAber auch nichts wirklich neues, in der Rechtssprechung werden oft unterschiedliche Anforderungen an BF und FF zugrunde gelegt.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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 12.06.2019 19:38 Jürg7en 7M., Weinstadt
 12.06.2019 20:59 Seba7sti7an 7K., Grafschaft

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