Rubrik | Einsatz |
zurück
|
Thema | Rechnung 60000 gestellt, und jetzt 51000 bezahlen | 31 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 849870 |
Datum | 13.06.2019 15:27 MSG-Nr: [ 849870 ] | 2805 x gelesen |
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Geschrieben von Andreas K. In den meisten Brandschutzgesetzen steht doch sowas drin. Damit wäre die Aktion beim Einsatz der Feuerwehr ja kostenfrei, oder sehe ich da was falsch? In RLP wäre das ein kostenpflichtiger Feuerwehreinsatz, das Merkmal Rettung aus Lebensgefahr ist hier dafür unerheblich. § 36 Abs. 1 Nr. 2 LBKG RLP:
Die Aufgabenträger können durch Leistungsbescheid Kostenersatz für die ihnen durch die Einsatzmaßnahmen entstandenen Kosten geltend machen
...von dem Fahrzeughalter, Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb von [...] Wasserfahrzeugen entstanden ist;
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|