| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Rechnung 60000 gestellt, und jetzt 51000 bezahlen | 31 Beiträge |
| Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 849876 |
| Datum | 13.06.2019 15:56 MSG-Nr: [ 849876 ] | 2709 x gelesen |
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
§ 36 Abs. 1 Nr. 2 LBKG RLP:Die Aufgabenträger können durch Leistungsbescheid Kostenersatz für die ihnen durch die Einsatzmaßnahmen entstandenen Kosten geltend machen ...von dem Fahrzeughalter, Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb von [...] Wasserfahrzeugen entstanden ist; Dann hätte aber auch die DLRG die Rechnung an den Aufgabenträger schicken müssen und dieser das dann an die Reederei weitergeben müssen.
Christian Rosenau
Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.
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