| Rubrik | Einsatz |
zurück
|
| Thema | Rechnung 60000 gestellt, und jetzt 51000 bezahlen | 31 Beiträge |
| Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 849878 |
| Datum | 13.06.2019 15:57 MSG-Nr: [ 849878 ] | 2850 x gelesen |
Geschrieben von Andreas K.Richtig, aber die im Artikel genannte Tarifziffer bezieht sich auf die Rettung von Menschen:
"Tatsächlich beschreibt die Tarifziffer 55 eine Wasserrettung bei medizinischem Notfall mit geringem Aufwand".
Der Rettungsdienst bzw. der RTW-Einsatz ist leider nach Sozialgesetzbuch (IMHO V) eine Transportleistung (wie eine Taxifahrt, der Einsatz des Notarztes ist leicht anders zu betrachten). Dafür gibt es Pauschalen (wie die oben genannte Ziffer 55). Diese Ziffern können nur bei einem Transport abgerechnet werden. Wird nicht transportiert (z.B. nach einer Erfolglosen Reanimation, die einen RD-Träger richtig viel Geld kostet wenn man Medikamente, Defipaddels, Intubation, etc. anschaut) so kann er die Fahrt gegenüber niemanden abrechnen. Allerdings erhöht sich das Entgelt für die durchgeführten Fahrten durch solche Fehleinsätze, weil dort die Gesamtkosten des letzten Jahres (+ bekannte Aufschläge wie Tariferhöhungen etc.) durch die zu erwartende Anzahl von Transporten (nicht Einsätzen) geteilt wird und somit die Kosten für eine Fahrt ermittelt werden.
Gruß
Simon
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
| << [Master] | antworten | >> |
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|