| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Rechnung 60000 gestellt, und jetzt 51000 bezahlen | 31 Beiträge |
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 849880 |
| Datum | 13.06.2019 16:02 MSG-Nr: [ 849880 ] | 2605 x gelesen |
Richtig, § 35 LBKG: Die privaten Hilfsorganisationen tragen die Kosten, die ihnen durch ihre Mitwirkung nach diesem Gesetz entstehen. Die kommunalen Aufgabenträger erstatten den privaten Hilfsorganisationen auf Antrag die Kosten, die diesen bei angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen und sonstigen Veranstaltungen entstanden sind...
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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