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| Thema | Rechnung 60000 gestellt, und jetzt 51000 bezahlen | 31 Beiträge |
| Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 849900 |
| Datum | 13.06.2019 19:03 MSG-Nr: [ 849900 ] | 2539 x gelesen |
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
Geschrieben von Henning K.Wenn von gezahlten 60.000 Euro nun 51.000 Euro zurückgezahlt wurden, entspricht das doch einer Korrektur der Rechnung auf 9.000 Euro?
Da bin ich aus dem Bericht nicht schlau geworden. Sind die 60000 auch zurück bezahlt worden oder nicht? Es ist die Rede davon, dass die DLRG drauf legt, dass wäre ja nicht der Fall, wenn sie 9000 behalten könnte. Außerdem wird es Schadenersatz genannt. Ich würde die Rückzahlung einer überhöhten Forderung so nicht bezeichnen.
Dass die DLRG nicht wirklich Kosten in Höhe von 60000 hatte, ist wohl unstrittig. Die Frage ist eher, ob sie diese Pauschale ansetzen darf.
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