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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaVerantwortlichkeit Öffentlichkeitsarbeit11 Beiträge
AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt850065
Datum21.06.2019 08:32      MSG-Nr: [ 850065 ]1317 x gelesen

Geregelt ist das bei Euch in Brandenburg leider nicht so eindeutig.
Verantwortlich für den Aufbau einer leistungsfähigen Feuerwehr ist in Brandenburg das Amt.

Dazu gehört nach meiner Meinung auch die Öffentlichkeitsarbeit,
Ausführen müsst Ihr das als Feuerwehr, nach meinem Verständnis, selbst. Die Gründe hast Du selbst schon so schön geschildert.

Bei uns in Sachsen-Anhalt steht im Brandschutzgesetz die Öffentlichkeitsarbeit als Aufgabe der Gemeinde drin. Weiterhin steht dort drin, die Gemeinde bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Feuerwehr. Damit ist die Rechtslage eindeutig:

Verantwortung - Gemeinde
Ausführung - Feuerwehr

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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