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RubrikEinsatz zurück
ThemaShisha-Bars und Kohlenmonoxid - war: Einsätze mit tragbaren CO Warner ...25 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg850106
Datum22.06.2019 22:03      MSG-Nr: [ 850106 ]1105 x gelesen
Infos:
  • 14.03.18 Gaststättenkontrolle - Betrieb in Shisha-Bar eingestellt
  • 14.03.18 Stuttgart: Schutz vor Kohlenmonoxidvergiftung: Bedingtes Rauchverbot für Wasserpfeifen in Gaststätten

  • hallo,

    Geschrieben von Jürgen M.ich bin gespannt wann da die Aufsichtsbehörden endlich mal einschreiten.

    jetzt in Hamburg:

    Zoll durchsucht 80 Shisha-Bars in Hamburg/ 700 kg Wasserpfeifentabak beschlagnahmt

    In der Nacht zum 21.06.2019 hat der Zoll in Hamburg 80 Shisha-Bars kontrolliert. Dabei wurden über 700 Kilogramm Wasserpfeifentabak beschlagnahmt, acht illegale Glücksspielautomaten außer Betrieb gesetzt und diverse kleinere Funde von Betäubungsmitteln sicher-gestellt. Die Zollbeamten leiteten 55 Strafverfahren gegen die Barinhaber ein. Damit wurden in 70% aller kontrollierten Bars Zuwiderhandlungen festgestellt.

    In 20 Objekten mussten die Kontrollen unterbrochen werden, da der Kohlenmonoxidgehalt in den Bars zu hoch und damit die Gesundheit von Gästen und Kontrollbeamten gefährdet war. Nachdem die Bezirksämter die Objekte nach einer gründlichen Lüftung wieder freigegeben haben, wurden die Kontrollen fortgesetzt. Eine Bar wurde jedoch längerfristig wegen dramatisch überhöhter CO-Werte geschlossen.

    Über 400 Beamte von Zoll, Polizei, Gewerbeamt und Finanzbehörde waren an der Kontrolle beteiligt. Zehn Zollhunde waren als Schutz- und Spürhunde zusätzlich im Einsatz.

    Ziel der Großkontrolle war eine Überprüfung, ob alle steuerlichen Pflichten von den Barbetreibern eingehalten werden. So dürfen diese zum Beispiel nur versteuerten Wasserpfeifentabak verkaufen. Zu erkennen ist die Versteuerung an einem ordnungsgemäß angebrachten Steuersiegel.

    "Wasserpfeifentabak gehört wie Zigaretten oder Alkohol zu den verbrauchsteuerpflichtigen Waren, so dass beim Verkauf in Shisha-Bars viele Gesetze einzuhalten sind", so die Pressesprecherin Kristina Severon. "Die hohe Anzahl der festgestellten Verstöße zeigt, dass die einschlägigen Regelungen von den Betreibern der Bars größtenteils nicht eingehalten werden. Deshalb hatte unsere Kontrolle auch das Ziel, die Inhaber und ihre Gäste aufzuklären."

    Die Kontrolle erfolgte in guter Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr, Steuerbehörde und Gewerbeamt. Neben den steuerrechtlichen Aspekten wurden damit auch die Regelungen des Jugend- und Nichtraucherschutzgesetzes, sowie der Einhaltung der CO-Werte in den Shisha-Bars kontrolliert.

    Zusätzliche Informationen:

    - Shisha-Bars dürfen nur versteuerten und verzollten Tabak
    verkaufen. Der Steuersatz für Wasserpfeifentabak beträgt mindestens
    22 Euro pro kg. Der genaue Steuersatz hängt vom Einzelfall ab. Die
    Ergebnisse aus vorherigen Kontrollen zeigen jedoch, dass viele
    Shisha-Betreiber mit unversteuertem Tabak handeln.

    - Die ordnungsgemäße Versteuerung des Tabaks kann nur anhand des
    Steuerzeichens an der Umverpackung erkannt werden. Fehlt das Siegel,
    ist es gebrochen oder nicht an der korrekten Stelle angebracht, muss
    von einer Nichtversteuerung ausgegangen werden. Zuwiderhandlungen
    können eine Steuerhinterziehung darstellen.

    - Die Abgabe des Tabaks darf nur in Kleinverkaufspackungen
    erfolgen. Das bedeutet, der Endverbraucher (also der Raucher), muss
    selbst die Packung öffnen und damit das Steuersiegel brechen. Eine
    Tabakabgabe aus einer größeren Verpackungseinheit (z.B. aus einer 500
    Gramm-Dose) ist rechtswidrig und kann als Ordnungswidrigkeiten
    geahndet werden.

    - Das Nachbefeuchten von Wasserpfeifentabak z.B. durch Hinzufügen
    von Glycerin oder Molasse ist nur mit einer Genehmigung des
    Hauptzollamtes erlaubt. Zuwiderhandlungen können als
    Steuerhinterziehung geahndet werden.

    - Wasserpfeifentabak muss zum selben Preis weiterverkauft werden,
    wie auf dem Steuerzeichen angegeben. Wenn der Tabak zu einem höheren
    Preis verkauft wird, entsteht die Tabaksteuer adäquat zur Erhöhung
    und muss an den Zoll nachgezahlt werden. Wird dies nicht eingehalten,
    stellt dies unter Umständen eine Steuerhinterziehung dar.

    - Rauchen ist ungesund und deshalb müssen auch in Shisha-Bars das
    Jungend- und Nichtraucherschutzgesetz eingehalten werden. Hinzu kommt
    noch die Gefahr der Kohlenmonoxidvergiftung, denn das Gas, das beim
    Verbrennen der Kohle entsteht, kann im schlimmsten Fall tödlich sein.
    Um auch diesem Problem entgegenwirken, arbeitet der Zoll bei dieser
    Kontrolle verstärkt mit der Polizei, Feuerwehr und Gewerbeamt
    zusammen.


    Quelle: Hauptzollamt Hamburg

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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