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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaEntfluchtung von Rollstuhlfahrern16 Beiträge
AutorMarc8 S.8, Dietzenbach / Hessen850145
Datum24.06.2019 14:45      MSG-Nr: [ 850145 ]1594 x gelesen
Infos:
  • 24.06.19 Evac Chair

  • Da es sich bei einer Schule um einen Sonderbau handelt (Baurecht), stellen sich vorab zwei Fragen:
    a) gibt es ein Brandschutzkonzept (BSK)
    b) hat sich der Ersteller des BSK dazu Gedanken gemacht, wie er Behinderte/ Rollstuhlfahrer evakuieren will

    Prinzipiell ist die Evakuierung in einen sicheren Bereich eine machbare und m.É. legitime Variante, die aber mit der Feuerwehr abgestimmt und im BSK festgeschrieben werden sollte.
    Betrachtet man Krankenhäuser (z.B. Krankenhausbauverordnung NRW) gibt es hier generell das System der "horizontalen" Evakuierung. Horizontale Evakuierung beschreibt genau das, was eure Partnerschule in Frankreich macht. Die Krankenhausbauverordnung sieht hier ausdrücklich vor, dass bei einem Brandfall Patienten in den benachbarten (sicheren) Brandabschnitt zu evakuieren sind und dieser daher 30% Reserve haben muss. Die 30% sind im Wesentlichen für die für die liegenden Patienten. Der Rest sollte lauffähig sein und sich selbst in Sicherheit bringen können.

    Wenn ich das auf eine Schule übertrage, sollte diese auch in NRW machbar sein. Das wäre für mich im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes für eine Schule eine legitime Lösung. Vielleicht hat der 2. Brandabschnitt auch einen Aufzug, der dann im Notfall für die weitere vertikale Evakuierung genutzt werden kann, sofern das überhaupt nötig ist. Vielleicht reicht es ja auch aus, den Rollstuhlfahrer nur kurzzeitig für die Zeit der Brandbekämpfung dort zwischen zu parken. Das wäre dann aber die Entscheidung des Einsatzleiters der Feuerwehr.

    Das Szenario, dass ein Gebäude in kürzester Zeit im Vollbrand steht, gibt es im wesentlichen nur im Film (oder in Bochum). Wenn ich aber ein funktionierendes Brandschutzkonzept habe, dann sollte in so einem Fall auch immer nur ein Teil des Gebäudes betroffen sein und nicht alle Brandabschnitte auf einmal, so dass man eben horizontal evakuieren kann.

    Was den EvakChair betrifft, hat man sich bei meiner Behörde dazu entschieden, den EvakChair nicht mehr zur Rettung von Rollstuhlfahrern einzusetzen. Die Rettung/Evakuierung über den Aufzug ist einfach schonender für den Rollstuhlfahrer und einfacher für die Kollegen.
    Wir haben aber den Vorteil im Gebäude einen Feuerwehraufzug zu haben. Der verfügt über einen Vorraum, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können und der eine Gegensprechanlage ins Erdgeschoss hat. Hier ist auch das Bedienfeld für die Feuerwehr angeordnet. Das Konzept ist mit der Feuerwehr entsprechend abgestimmt.
    Die Dienstanweisung bei uns im Haus sieht vor, dass die Rollstuhlfahrer (so viele sind es nicht) entweder eigeständig oder mit Hilfe eines Kollegen in den Vorraum des Feuerwehraufzuges zu bringen sind. Hier übernimmt die Feuerwehr die weitere Evakuierung. Sicherheitshalber wird über den Evakuierungsbeauftragten der Einsatzleiter darüber informiert, dass sich Rollstuhlfahrer in den dann genannten Geschoss befindet.

    Viele Grüße

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