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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Weitergabe von Einsatzfotos und Einsatzfilmen durch die Feuerwehren an Medienvertreter/Presse/Zeitungsverlage | 30 Beiträge | ||
Autor | Robi8n B8., Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 850603 | ||
Datum | 10.07.2019 17:51 MSG-Nr: [ 850603 ] | 1911 x gelesen | ||
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der DJV will also den Feuerwehren verbieten Öffentlichkeitsarbeit zu machen Ich bin bisschen erstaunt, dass eine publikative Einsatzberichterstattung neuerdings in die Öffentlichkeitsarbeit zählt. Diese umfasst eher die Werbung von Eigenen Veranstaltungen und eine neutrale Begleitung von Pressevertretern auf Einsatzstellen + neutralenInformation á la "Wir waren im Einsatz am * um *...". Ein Untermahlen der Information mit Einsatzbildern wiederspricht der Neutralität und kommt eher einer publizistischer Tätigkeit nach den Pressegesetzen gleich -> Man wird zu einem PRESSEMEDIUM, das man als Behörde nicht sein darf. Also effektiv wird hier nichts verboten, sonder darauf hingewiesen, dass man sich auf seine Aufgaben und den Rechtsrahmen besinnen sollte. | ||||
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