Man sollte hier vielleicht noch dazu sagen, dass von der WLTP-Problematik nur Fahrzeuge betroffen sind, deren Abgas nach den PKW-Regeln als Euro-6 genehmigt ist. Das sind vereinfacht gesagt (neben PKWs) Transporterfahrgestelle mit einem Leergewicht von bis zu 2,6t, auf Antrag des Herstellers auch bis 2,8t. Ein Lösungsweg ist deshalb die Wahl eines Fahrgestells, bei dem das Abgas nach den LKW-Regeln als Euro-VI genehmigt wurde (das geht nämlich auf dem Motorenprüfstand und ist vom Aufbau völlig unabhängig). Solche Fahrgestelle sind grundsätzlich ab 2,35t Leergewicht zu bekommen.
Wirklich betroffen sind unter den Euro-6-Fahrzeugen auch nur die, bei denen das Basisfahrzeug unvollständig war (also z.B. Kabine mit leerem Fahrgestell). Hier muss der CO2-Wert mit einem Berechnungstool des Herstellers ermittelt werden. Liegt der Aufbau außerhalb der vom Tool abgedeckten Grenzen hat man ein Problem (und muss eine Abgasmessung machen). Kann der CO2-Wert mit dem Tool berechnet werden gibt es ohnehin kein Problem.
War das Basisfahrzeug vor dem Umbau aber schon vollständig (was bei eigentlich allen Fahrzeugen auf der Basis von PKW- oder Kleinbus-Modellen der Fall sein dürfte sowie bei Umbauten von "serienmäßigen Kastenwagen") gibt es das Problem nicht, weil dann ein CO2-Wert (der höchste...) aus der Typgenehmigung herangezogen werden kann.
Alles in allem zwar eine neue Herausforderung, aber sicher kein Weltuntergang und nur für einen kleinen Teil der Einsatzfahrzeuge überhaupt relevant.
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