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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Geräte im Feuerwehrhaus | 18 Beiträge | ||
Autor | Klau8s P8., Heinsberg / NRW | 851003 | ||
Datum | 27.07.2019 21:07 MSG-Nr: [ 851003 ] | 2733 x gelesen | ||
Hallo und einen schönen guten Abend erstmal ... Geschrieben von Lorenz G. Wir haben ein neues Feuerwehrhaus bekommen. Glückwunsch ...Geschrieben von Lorenz G. 2 separate Räume, Fahrzeughalle und Umkleideraum. dann meine erste Frage ... Warum keine Aufteilung in einen Schwarz/weiss - Bereich in der Umkleide? Wie sieht es aus mit einem Aufenthaltsraum für Unterricht etc? Geschrieben von Lorenz G. Etz meine Frage: ist es zulässig, das im Umkleideraum andere Geräte stehen drüfen, zb Rasenmäher und Heizpilze! ich lehne mich mal ganz weit aus dem Fenster ... Nein Geschrieben von Lorenz G. Gibt es Vorschriften das solche Geräte dort nicht gelagert werden dürfen ? Es gibt seitens der Baua (und Anderen) Regelwerke, Betriebsstättenverordnungen etc.... die sich teilweise mit der von Dir beschriebenen Sachlage befassen ... auf der einen Seite gibt es Richtlinien für Lagerräume, Abstellräume, in denen klar geregelt wird, wie ein Abstellraum für ein Fahrzeug (oder auch ein Rasenmäher) auszusehen hat. Das richtet sich nach dem umbauten Raum und der sich daraus ergebenden Belüftung. Ein Carport mit einer Gittertür für einen Pkw und nen Rasenmäher hat da eine ganz andere Bedeutung als eine angebaute, in sich geschlossene Garage... des Weiteren gibt es in den gängigen Arbeitsstättenrichtlinien bezüglich Lagerung, Transport und Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten, Gefahrstoffen eine sogenannte Mindermengenregelung.... Beispiel ... ein Meisterbüro ... der Meister hat in der Ecke seines Büro´s seinen persönlichen "Giftschrank" stehen .. mit ein paar Dosen WD-40 ... Terpentin als Fettlöser ... ein paar Dosen Reiniger und die üblichen Wundermittel, die man zum Leben so braucht ... dieser "Giftschrank" unterliegt aber gewaltigen Auflagen ... mindestVolumen im Innenraum, ausreichende passive Be/Ent- Lüftung ... Bauart mindestens F30 (soweit ich weiss...) Das sind aber Teile des "Produktionsbereiches" ... von Sozialräumen wie Duschen, Umkleide ... Aufenthaltsräumen steht da Nix! Stand der Dinge ist ... Sozialräume wie Duschen, Umkleideräume, Pausenräume sind räumlich soweit abzutrennen, dass sie durch arbeitsbedingte Einflüsse nicht kontaminiert werden können - ggf muss ein Teil der persönlichen Schutzausrüstung vor dem Betreten der Sozialräume abgelegt werden, um Diese nicht einer verschleppten Verunreinigung auszusetzen. Daher auch die Frage mit dem Schwarz/Weiss - Bereich .... übertragen wir das ganze aus dem Bereich der Industrie in die Welt der Feuerwehr? ich würde sagen ... "passt scho´" Geschrieben von Lorenz G. Gibt es Vorschriften das solche Geräte dort nicht gelagert werden dürfen ? mit Sicherheit ... bloss ... bis Du Die gefunden hast biste reif für die Selbsterfahrungsgruppe! Ich würde daher dafür plädieren ... den UVV- Guru antreten lassen ... Sachlage schildern ... gucken lassen .. und weg mit dem Zeugs! jedes Ding hat 3 Seiten ... Eine, Die Du siehst ... Eine, die Ich sehe... sowie Eine, die wir Beide nicht sehen .... | ||||
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