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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Geräte im Feuerwehrhaus | 18 Beiträge | ||
Autor | Nils8 J.8, Wackersdorf / | 851005 | ||
Datum | 27.07.2019 22:30 MSG-Nr: [ 851005 ] | 2633 x gelesen | ||
Hallo Lorenz, spontan würe ich auch sagen: Nein! Bei einem offenen Gespräch mit Eurem Wehrleiter oder wem auch immer würde ich eindringlich auf die Beedigung dieser Unsitte dringen: Wenn Euer Bauhof den Rasen mäht, wird der doch seine Mäher mitbringen können. Solltet Ihr den Rasen jedoch selber mähen, kann Euch die Stadt Neunburg doch von dem ersparten Geld einen kleinen Schuppen neben das GH zimmern. Nebenbei steht in der ASR A4.1 Abschnitt 4 Abs. 1 (Link), dass in Sanitärräumen (dazu zählen die Umkleiden) keine Gegenstände oder Arbeitsstoffe und insbesondere keine Gefahrstoffe aufzubewahren sind. Mit Grüßen in die Nachbarschaft Nils | ||||
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