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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Geräte im Feuerwehrhaus | 18 Beiträge | ||
Autor | Klau8s P8., Heinsberg / NRW | 851023 | ||
Datum | 29.07.2019 09:23 MSG-Nr: [ 851023 ] | 1689 x gelesen | ||
hallo und einen schönen guten Morgen .... Geschrieben von Thomas M. Wenn in einem Raum Kleidung und Geräte untergebracht wurden handelt es sich zwingend um einem Mehrzweckraum. oder eine sehr locker ausgelegte "Nutzungsänderung" ... Geschrieben von Thomas M. Wer will kann ja mal einen Reinigungsschein für seine Privatkleidung beim Kämmerer einreichen ;) ... auch deswegen meine Frage nach einer eventuellen Trennung von Schwarz/Weiss - Bereich in der Umkleide.... das war mal einige Zeit zumindest in NRW eine "never-ending" Diskussion bei der Planung / Nachrüstung von Gerätehäusern... mkg Klaus jedes Ding hat 3 Seiten ... Eine, Die Du siehst ... Eine, die Ich sehe... sowie Eine, die wir Beide nicht sehen .... | ||||
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