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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaBerliner Feuerwehr verbietet Mitarbeitern Nebenjobs44 Beiträge
AutorThom8as 8W., Hannover / Niedersachsen851264
Datum06.08.2019 07:57      MSG-Nr: [ 851264 ]1787 x gelesen

Geschrieben von Florian O.Natürlich werden hin und wieder auch Krankentransportfahrten durchgeführt. Das habe ich auch nie bestritten. Insbesondere, wenn hierfür genau wie Du schreibst Spezialfahrzeuge benötigt werden, die bei privaten Unternehmen gar nicht vorhanden sind. Dann wird die BF aber lediglich subsidiär tätig (vgl. bspw. Jahresbericht der Feuerwehr Berlin S. 132 oder Jahresbericht der Feuerwehr Hamburg S.4). Wir sprechen hier jedoch von den originären Aufgaben der BF Hamburg und der BF Berlin und dazu gehört der "normale Krankentransport" nun einmal nicht (mehr). Zumindest für Hamburg wurde gemäß §8 HmbRDG der Krankentransport vertraglich am 13. Juli 1999 an Private/HiOrgs deligiert (vgl. bspw. Drucksache 21/9999, Hamburgische Bürgerschaft). Wie die rechtliche Situation zwischen dieser vertraglichen Regelung 1999 und der Einstellung der Krankenbeförderung durch die BF HH bereits in 1990 inkl. Schliessung der "KTW-Wache" F17 aussah, kann ich nicht sagen.



Merkwürdig ist die Frage nach dem Ermessungsspielraum nicht. Leiter haben Sie hierzu keine Angaben gemacht, was die Frage aufwirft, Woher Sie Ihre Informationen haben und wodurch sich Ihre Aussage stützt? Ihre Erklärung dazu ist auch, wenn ich das mal so sagen darf, blödsinnig.
Die Feuerwehr führt Krankentransport nicht nur hin und wieder, sondern täglich durch. Merkwürdig ist aber auch, dass Sie hier bis zur Nummer der Drucksache 21/9999, die im Übrigen nichts mit dem Krankentransport zu tun hat, Daten über den Krankentransport der Feuerwehr Hamburg liefen, was von mir eigentlich nur als Beispiel angeführt wurde, weil Sie aus Hamburg sind, aber keine Angaben über Berlin liefern, was ja eigentlich Ihre Aussage war. Ich wollte Ihren zeigen dass Ihre pauschale Aussage über den Krankentransport der Feuerwehr falsch ist. Sie stützen sich auf die Einleitung des Jahresberichtes der Feuerwehr Hamburg. Lesen Sie doch einfach mal den ganzen Jahresbericht. Auf Seite 8 (1.14) wird die Mitwirkung der Feuerwehr im Krankentransport angegeben. Weiter auf Seite 11 (2.4) ist die Anzahl der Krankentransporte zu finden, die durch die Feuerwehr durchgeführt wurden. Dieses ist auf Seite 18 (3.3.1) ebenfalls noch mal zu finden.
Ich finde es auch nicht angebracht, wenn hier Quellen angegeben werden die nicht Ihre Argumentation unterstützen. In der Drucksache 21/9999 wird auf eine Anfrage der FDP geantwortet. In der Anfrage ging es in erster Line um den Abbruch einer Einsatzfahrt eines ASB-RTW. Hierzu wurde dann in der 7 Seiten langen Drucksache, eine Frage mit einem Satz gestellt und mit einem Satz beantwortet.
Originaltext Punkt 6.
Kann die Feuerwehr Rettungsmitteln der Hilfsorganisationen die Durchführung von Krankentransportfahrten untersagen beziehungsweise
deren Abbruch anordnen?

Antwort:
Krankentransportfahrten liegen vertragsgemäß im Zuständigkeitsbereich der Hilfsorganisationen und werden daher nicht von der Feuerwehr untersagt.

Der Rest der Drucksache 21/9999 bezieht sich auf andere Dinge.
Und diese beiden Sätze sollen nun beweisen dass die Feuerwehr Hamburg keine Krankentransporte durchführt.

Auch gab es keine KTW-Wach F17.
F17 war bis zum 1.1.1990 die Rettungswache Millerntor. Bereits im Okt. 1971 wurde vermerkt das ein
Behelfs-NAW an der Rettungswache Millerntor stationiert wurde. Die Benennung in Krankentransportwache stammte aus dem Jahre 1955. Ist also ein ganz alter Hut.

Ferner sind auch ASB und JUH schon seit 1973 in der Krankenbeförderung in Hamburg tätig damals noch über die DRK Leitstelle. Die HiOrgs sind also schon über 45 Jahre tätig und nicht erst seit 1999. Sie haben hier einiges durcheinander gebracht.


Geschrieben von Florian O.In Berlin wird es bezüglich der Delegierung des Krankentransports eine ähnlich Konstellation geben.

In Berlin wird es????
Sie wissen also gar nicht ob wirklich eine Delegierung vorhanden ist. Es war also, wie fast alles hier von Ihnen nur eine reine Vermutung, oder Sie haben diese Sache irgendwann, irgendwo, von irgendjemanden mal gehört haben. Dieses sollte hier aber nicht als gegeben verkauft werden.



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