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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verschwiegenheitspflicht? - war: schon doof: nach Brand Waffen und Drogen gefunden :-() | 60 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 851773 | ||
Datum | 02.09.2019 09:27 MSG-Nr: [ 851773 ] | 4009 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian R. Hervorhebung durch mich. Ich halte das für Geheimnisverrat durch die Feuerwehr (also die kontrollierenden Kameraden). Die Wohnung ist ein verfassungsmäßig geschützter Raum. Mit der Aussage wäre jede Zeugenaussage über eine Straftat in einer Wohnung unmöglich. Du meinst also als Feuerwehr sollen wir Straftaten decken, die wir im Dienst vorfinden. So ähnlich wie die BW die in Afghanistan zusehen musste wie Drogenbarone Bauern dazu zwangen Hanfplantagen anzulegen? Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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