Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Verschwiegenheitspflicht? - war: schon doof: nach Brand Waffen und Drogen gefunden :-() | 60 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 851777 |
Datum | 02.09.2019 13:19 MSG-Nr: [ 851777 ] | 3722 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Thomas E.Mit der Aussage wäre jede Zeugenaussage über eine Straftat in einer Wohnung unmöglich.
Natürlich darf man als Zeuge über Straftaten in Wohnungen aussagen. Der Unterschied ist der, dass die FA von der Plantage nur dadurch erfahren haben, dass sie dienstlich eine Wohnung betreten haben, die sie sonst nicht hätten betreten dürfen/können. Ob man diie Straftat anzeigen darf oder gar muss, weiß ich jetzt nicht. Aber wo ist die Grenze? Muss man das Sozialamt informieren, wenn dort ein Messie lebt? Das Jugendamt, wenn bei einem Baby die Windel überläuft? Da wäre die Auskunft eines juristisch bewanderten Kollegen hilfreich.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
Geändert von Oliver S. [02.09.19 13:33] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 30.08.2019 21:23 |
|
Jürg7en 7M., Weinstadt schon doof: nach Brand Waffen und Drogen gefunden :-() | |