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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verschwiegenheitspflicht? - war: schon doof: nach Brand Waffen und Drogen gefunden :-() | 60 Beiträge | ||
Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen | 851779 | ||
Datum | 02.09.2019 14:04 MSG-Nr: [ 851779 ] | 3283 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas E. Du meinst also als Feuerwehr sollen wir Straftaten decken, die wir im Dienst vorfinden. In den wenigen Fällen, die mich persönlich betrafen, habe ich eine Aussagegenehmigung bei meiner Dienststelle beantragt. Freiwillige Feuerwehrleute wurden hier als "andere Angehörige des Öffentlichen Dienstes" gem. §54(1) StPO angesehen. Selbst vor Gericht wurde ich als Zeuge nach dem Vorliegen der Aussagegenehmignung gefragt. Viele Grüße Mario | ||||
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