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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verschwiegenheitspflicht? - war: schon doof: nach Brand Waffen und Drogen gefunden :-() | 60 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 851782 | ||
Datum | 02.09.2019 14:27 MSG-Nr: [ 851782 ] | 3344 x gelesen | ||
Das sind schon zwei verschiedene Paar Schuhe: a) Drogen in einer nicht betroffenen Wohnung b) Mögliche Brandursache in der Brandwohnung Die Wohnung ist nach Art. 13 aus gutem Grund unverletzlich. Ich persönlich halte es da einfach: "Melden macht frei und belastet den Vorgesetzten". Innerhalb seiner Behörde darf man ein solches Geheimnis weitergeben (außer man ist Arzt oder Seelsorger) und dann muss sich der Vorgesetzte damit (und der möglichen Strafe und Schadenersatz) rumärgern. Und vor Gericht ist (wie schon wo anders geschrieben) eine Aussagegenehmigung nötig. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | ||||
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