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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verschwiegenheitspflicht? - war: schon doof: nach Brand Waffen und Drogen gefunden :-() | 60 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 851800 | ||
Datum | 02.09.2019 21:40 MSG-Nr: [ 851800 ] | 3006 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian R. Ich halte das für Geheimnisverrat durch die Feuerwehr (also die kontrollierenden Kameraden). Die Wohnung ist ein verfassungsmäßig geschützter Raum. Hier könnte §203 Absatz 2 Nummer 1 oder 2 StGB einschlägig sein. Es gibt zu diesem Themenkomplex eine recht umfangreiche Ausarbeitung (pdf) von Ralf Fischer Ein komplexes Thema... | ||||
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