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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verschwiegenheitspflicht? - war: schon doof: nach Brand Waffen und Drogen gefunden :-() | 60 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 851801 | ||
Datum | 02.09.2019 21:42 MSG-Nr: [ 851801 ] | 2793 x gelesen | ||
Geschrieben von Hans F. Wer von einer Straftat Kenntnis erlangt, diese verschweigt und somit die Verfolgung der Straftat verhindert, macht sich selbst strafbar .........wegen Strafvereitelung. Strafvereitelung durch Unterlassen? Das dürfte nur im Fall der Garantenstellung möglich sein, also keinesfalls im Feuerwehrdienst. | ||||
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