Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Verschwiegenheitspflicht? - war: schon doof: nach Brand Waffen und Drogen gefunden :-() | 60 Beiträge |
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese / Niedersachsen | 851819 |
Datum | 03.09.2019 14:03 MSG-Nr: [ 851819 ] | 2365 x gelesen |
Persönliche Schutzausrüstung
Moin,
Geschrieben von Thomas E.Und auch wenn es in einer Wohnung wäre, bei einem Feuer gibt es für die Polizei keinen Grund eine Wohnung nicht zu betreten. Stichwort Schadenfeuer.
Es ging in besagtem Fall um Kontrolle der Nachbarwohnungen?häuser?. Da gab erstmal überhaupt keinen Anlass als Polizei da reinzuwollen. Auch die Fischersche Herleitung über Gefahr im Verzug aufgrund drohender Beweismittelvernichtung greift ja nur, wenn für die Polizei überhaupt ein konkreter Anfangsverdacht besteht, die Brandstelle - in dem Fall des Brandes wegen - zur Beweissicherung betreten zu wollen, woran sie mangels PSA gehindert ist. Die alleinige Anwesenheit etwaiger Beweismittel in einer nicht betroffenen Wohnung gibt keine Basis für die Argumentation, die Polizei hätte sie ja sowieso durchsucht und gefunden.
Gruß,
Thorben
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| 30.08.2019 21:23 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt schon doof: nach Brand Waffen und Drogen gefunden :-() | |