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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verschwiegenheitspflicht? - war: schon doof: nach Brand Waffen und Drogen gefunden :-() | 60 Beiträge | ||
Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 851832 | ||
Datum | 03.09.2019 18:39 MSG-Nr: [ 851832 ] | 2213 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning K. Ein komplexes Thema... Also ich sehe jeden FA( SB) als Amtsträger, da in dem Moment Teil der öffentlichen Verwaltung. Hier greift dann meiner Meinung nach auch die Strafvereitelung durch Unterlassen, nicht zu verwechseln mit Strafvereitelung im Amt. Da der Betrieb einer Drogen-Plantage jetzt nicht unbedingt im Bereich der Ordnungswidrigkeiten angesiedelt ist, dürfte es meiner Einschätzung nach nicht viel Ermessensspielraum geben, es nicht zu melden. Eine Straftat dürfte zudem auch kein schützenswertes Geheimnis sein. Eine Sonderstellung wie beim Anwalt, etc. liegt auch nicht vor. Ich sehe es sogar als meine Pflicht. Aber wer meint, meine Auffassung ist falsch, kann diese gerne wiederlegen. Ich lerne gerne hinzu. MkG Sven -meine Meinung- | ||||
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