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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verschwiegenheitspflicht? - war: schon doof: nach Brand Waffen und Drogen gefunden :-() | 60 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese / Niedersachsen | 851833 | ||
Datum | 03.09.2019 19:21 MSG-Nr: [ 851833 ] | 2195 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. ja - das ist dann die persönliche Entscheidung des jeweiligen Amtsträgers. Und die akzeptiere ich dann. Das sieht unser Recht Gott sei dank anders und kennt da keine Wahlmöglichkeit... Geschrieben von Jürgen M.
ah ja. wieso eigentlich, wenn Du die dienstlich erlange Privargheeimnisse für dich behältst? woher weiß dann ein außenstehender, dass Du etwas hätest tun können? Und schlechtes Ansehen der Feuerwehr gegenüber grundrechtlich geschützten Belange aufzufahren ist schon etwas.... seltsam... Geschrieben von Jürgen M. Ich denke das Klientel das der Feuerwehr ablehnend gegenübersteht ist es egal wie sich die Feuerwehr konkret verhält. Da kommt es auch nicht mehr drauf an ob ein Angriffstrupp der Polizei dezent mitteilt das in der Brandwohnung komische Pflanzen wachsen. Warum sollte ein Kiffer der Fw grundsätzich ablehnend gegenüberstehen? Nach dem Lesen deines Postings vielleicht... und dann beschwer Dich aber nicht, wenn er umsoweniger die Fw ruft - und in der Folge aus dem Zimmerbrand ein ganzer Wohnblock wird. Geschrieben von Jürgen M. Man sollte als Feuerwehr so was halt nicht laut hinausposaunen. [...]. Das hat der Radfahrer gar nicht mitbekommen. Die Guten^TM dürfen das? Wohl kaum... Wobei der Radfahrer hier wohl nicht inschlägig ist, da kein Geheimnis vorlag, wenn der öffentlich über die Straße fährt. | ||||
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