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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verschwiegenheitspflicht? - war: schon doof: nach Brand Waffen und Drogen gefunden :-() | 60 Beiträge | ||
Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 851850 | ||
Datum | 04.09.2019 14:35 MSG-Nr: [ 851850 ] | 1906 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning K. Da die Mitwirkung bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten nicht zu den Aufgaben der Feuerwehr gehört sehe ich da keine Strafbarkeit durch Unterlassen. Die Feuerwehr dürfte aber hat aber im Sinne des Gesetzes eine Garantenstellung haben und somit könnte auch ein Verstoß durch Unterlassen möglich sein. Für Polizei etc gibt's ja auch noch mal den Sonderparagraphen Strafvereitelung im Amt... MkG Sven -meine Meinung- | ||||
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