Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Verschwiegenheitspflicht? - war: schon doof: nach Brand Waffen und Drogen gefunden :-() | 60 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 851859 |
Datum | 04.09.2019 22:33 MSG-Nr: [ 851859 ] | 1732 x gelesen |
Geschrieben von Sven K.Und wieso sollte eine nicht unerhebliche Straftat ein schutzwürdiges Geheimnis darstellen? Nach allem, was ich gefunden und gelesen habe gilt, wie bei fast allen Rechtsfragen: Es kommt darauf an. Im Grunde muss man Abwägen, welches Rechtsgut höherwertig ist: Die Schweigepflicht oder die Verfolgung der jeweiligen Straftat.
Grundsätzlich würde ich den schwarzen Peter einfach nach oben weiterreichen. Soll sich mein jeweiliger Führer damit rumärgern...
Aber um bei den Beispielen zu bleiben (meine ganz persönliche Meinung):
Der alkoholisierte Fahrer: Gefährdet sich und andere => Leben, körperliche Unversehrtheit vs. Schweigepflicht
Drogenplantage für den Eigenbedarf: Keine Gefährdung => Strafverfolgung vs. Schweigepflicht
Drogenplantage nicht nur für den Eigenbedarf: kriminelle Vereinigung? => Strafverfolgung vs. Schweigepflicht: In der eigenen Wohnung: Schweigepflicht, woanders: Strafverfolgung
Das Beispiel alkoholisierter Fahrer ist eigentlich sehr gut: Wenn er auf meinen Hinweis das Fahrzeug abstellt, überwiegt die Schweigepflicht meiner Meinung nach. Hat das Auto eine fette Beule mit roten Spuren, dann wieder nicht...
Es gibt hier einfach kein Schwarz-Weiß. Wichtig ist, glaube ich, dass man als Einsatzkraft im Kopf hat, dass man nicht alles der gleich der Polizei erzählt und abwägen muss. Wem das Abwägen zu schwer ist, wälzt es auf den jeweiligen Führer ab.
Christian Rosenau
Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.
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| 30.08.2019 21:23 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt schon doof: nach Brand Waffen und Drogen gefunden :-() | |