Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Verschwiegenheitspflicht? - war: schon doof: nach Brand Waffen und Drogen gefunden :-() #
| 60 Beiträge |
Autor | Stef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern | 851886 |
Datum | 05.09.2019 17:28 MSG-Nr: [ 851886 ] | 1624 x gelesen |
Grundgesetz
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Strafgesetzbuch
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Feuerwehr
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Strafgesetzbuch
Grüß Euch!
Der Art. 13/I GG schütz die Unverletzlichkeit der Wohnung. Das Betreten der Wohnung kann man aus den vorhandenen Informationen schlecht beurteilen. Generell gibt es mehrere Möglichkeiten eine Wohnung zu betreten (Befugnis aus dem Feuerwehrgesetz, die Verfassungsimmanente Befugnis aus Art. 13/VII GG oder auch die Freiwilligkeit des Wohnungsinhabers.
Nachdem die Feuerwehr großes Vertrauen genießt und ich mir nicht vorstellen kann, dass sie wie eine marodierende Räuberbande, ohne Grund, mit Gewalt an Wohnungen eindringt würde ich vorschlagen, dass wir erst einmal davon ausgehen, dass die Feuerwehr berechtigt in der Wohnung war und wir widmen uns mal der Frage, ob die Information weitergegeben werden darf.
Hier wurde von irgendwem schon der § 203 StGB in den Raum geworfen, den können wir getrost beiseite legen.
Diese Vorschrift gliedert sich in mehrere Absätze. Absatz I betrifft verschiedene Berufsgeheimnisträger (Ärzte...). Absatz II betrifft die Amtsgeheimnisträger, was uns betreffen dürfte. Allerdings brauchen wir hier gar nicht nach Rechtfertigungsgründen wie den § 34 StGB suchen. Der § 203/II Satz 3 StGB hat hier bereits einen Tatbestandsausschluss enthalten: "Satz 1 ist jedoch nicht anzuwenden, soweit solche Einzelangaben anderen Behörden oder sonstigen Stellen für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung bekanntgegeben werden und das Gesetz dies nicht untersagt."
Ein anderes Gesetz, dass uns die Weitergabe untersagt existiert nicht.
Der verfassungsmäßig geschützte Raum greift nicht mehr. Die Wohnung wurde bereits betreten, die Information durch den Staat (die FW ist teil des Staates) bereits erlangt. Die Frage ist nun vielmehr, ob die eine Stelle des Staates die Information an die andere weitergeben darf. Das ist aber keine Frage der Unverletzlichkeit der Wohnung, sondern eine Frage des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (APR), das vom Bundesverfassungsgericht aus den Art. 2/I, 1/II GG hergeleitet wurde. Hier betroffen sind die Ausprägungen Recht auf informationelle Selbstbestimmung (also die Befugnis grundsätzlich selbst über die Preisgabe meiner Daten zu bestimmen) und die Ausprägung Recht auf Privat- und Intimspphäre (Angelegenheiten, die wegen ihres Informationsgehaltes typischerweise als privat eingestuft werden). Näheres hierzu siehe GG-Kommentar Hömig/Wolf.
Die Weitergabe der Information würde in diese Grundrechte eingreifen. Wenn die Feuerwehr, als staatliche Stelle, in diese Rechte eingreifen will, dann braucht sie eine Befugnis.
Die DSGVO regelt derartige Dinge zwischen Privatpersonen. Der Bund hat für seine Einrichtungen hierzu das Bundesdatenschutzgesetz erlassen und Bayern hat die DSGVO für öffentliche Stellen in Bayern im Bayerischen Datenschutzgesetz weiter ausgeführt.
In Art. 1 BayDSG findet Ihr den Geltungsbereich. Da fallen wir als Feuerwehr definitiv darunter. In Art. 5 findet Ihr die Befugnis zur Übermittlung. Aufgrund dieser Befugnis darf die Feuerwehr, als öffentliche Stelle, Daten übermitteln, von denen sie annimmt, dass die empfangende Stelle diese Information zur Erfüllung ihrer aufgaben braucht. Nur kurz aus dem Kopf zitiert, bitte selbst nachschlagen. Das ist auf jeden Fall die Befugnis um an andere Behörden Mitteilungen zu machen.
Für die Polizei gibt es noch eine speziellere Vorschrift. Das PAG enthält primär Befugnisse für die Polizei. In Art. 60 PAG enthält das Bayerische PAG aber auch eine Befugnis für alle anderen öffentlichen Stellen Informationen an die Polizei zu übermitteln. Bitte wieder selber nachschlagen.
Alles in allem kann ich nur das Fazit treffen:
In Bayern ist es definitiv rechtmäßig und verfassungskonform eine Mitteilung über ein Cannabisplantage an die Polizei zu machen! § 203 StGB trifft hier nicht zu!
Schönen Gruß
Stefan
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| 30.08.2019 21:23 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt schon doof: nach Brand Waffen und Drogen gefunden :-() | |