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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verschwiegenheitspflicht? - war: schon doof: nach Brand Waffen und Drogen gefunden :-() | 60 Beiträge | ||
Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 851891 | ||
Datum | 05.09.2019 22:03 MSG-Nr: [ 851891 ] | 1380 x gelesen | ||
Wenn jemand offenkundig betrunken im öffentlichen Verkehrsraum neben mir anhält und mehr oder weniger lallend nach dem Weg fragt, dann ist das kein Geheimnis, sondern offenkundig! Dann bin ich auch kein Geheimnisträger, ergo kein Geheimnisverrat. Und in einen höchstpersönlichen Lebensbereich bin ich auch nicht vor- oder eingedrungen, wenn ich neben dem Auto stehe. Da gibt es auch kein besonderes Vertrauensverhältnis. Dieser jemand wird sich wohl für seine Trunkenheitsfahrt verantworten müssen! Grüße vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. 99% aller Zitate im Internet sind frei erfunden (A. Lincoln) | ||||
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