Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Verschwiegenheitspflicht? - war: schon doof: nach Brand Waffen und Drogen gefunden :-() | 60 Beiträge |
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese / Niedersachsen | 851894 |
Datum | 05.09.2019 23:37 MSG-Nr: [ 851894 ] | 1459 x gelesen |
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Strafgesetzbuch
Strafgesetzbuch
Moin,
schöner Text. Nur IMHO völlig unzutreffend.
denn vor
Geschrieben von Stefan D.Der § 203/II Satz 3 StGB hat hier bereits einen Tatbestandsausschluss enthalten: "Satz 1 ist jedoch nicht anzuwenden, soweit solche Einzelangaben anderen Behörden oder sonstigen Stellen für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung bekanntgegeben werden und das Gesetz dies nicht untersagt."
Steht noch ein Sätzchen, dass Du galant ausblendest:
Geschrieben von StGB
Einem Geheimnis im Sinne des Satzes 1 stehen Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse eines anderen gleich, die für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfaßt worden sind;
Da wird überaupt erstmal definiert, um welche Einzelangaben es sich handelt, die Dein Satz 3 dann zur Weitergabe freigibt. Und da schränkt sich das doch ganz erheblich ein auf Daten, die zu Verwaltungszwecken erfasst wurden. Das ist sowas wie die Information vom Einwohnermeldeamt, wieviele Leute im Brandobjekt als Wohnsitz gemeldet sind oder dergleichen. Zufallserkenntnisse über die Hanfplantage dürften dort wohl kaum drunterfallen.
Gruß,
Thorben
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 30.08.2019 21:23 |
|
Jürg7en 7M., Weinstadt schon doof: nach Brand Waffen und Drogen gefunden :-() | |