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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Winterreifenpflicht - Vorsicht vor Lücken bei den Ausnahmen - v.a. für den RD. | 18 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 851897 | ||
Datum | 06.09.2019 11:10 MSG-Nr: [ 851897 ] | 2213 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Ulrich C. 5.Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen (*1), soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine Reifen verfügbar sind, die den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen und da Fahrzeuge des Rettungsdienstes in der Regel Serienfahrzeuge ( Transporterfahrgestelle ) sind dürfte das mit der Ausnahme wenn keine passenden Reifen verfügbar sind eher weniger greifen. Ich gehe davon aus das es für alle gängigen Transporterfahrgetelle passende Winterreifen gibt. Oder liege ich hier falsch? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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