News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verschwiegenheitspflicht? - war: schon doof: nach Brand Waffen und Drogen gefunden :-() | 60 Beiträge | ||
Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 851904 | ||
Datum | 06.09.2019 13:48 MSG-Nr: [ 851904 ] | 1252 x gelesen | ||
Geschrieben von Das Bayerische Datenschutzgesetz und das Polizeiaufgabengesetz sind Befugnisse, welche die Weitergabe rechtfertigen. Jede der beiden Befugnisse allein sticht den § 203 StGB für sich wieder aus. Kann ein Landesgesetz wirklich ein Bundesgesetz aushebeln? War die Rechtnormenhierarchie nicht ein wenig anders ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|